Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B · E-Learning / Beratung / Workshops · Stand: 29.05.2026Mayer-Consulting, Kollwitzstr. 76, 10435 Berlin, Deutschland · USt-IdNr.: DE 348046004
Kontakt: info@mayerconsulting.eu
1 · Geltungsbereich, Unternehmerkunden
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mayer-Consulting und Kunden über (a) E-Learning/digitale Inhalte und/oder Plattformzugang sowie (b) Beratungsleistungen, Workshops, Webinare (zusammen „Leistungen").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde").
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mayer-Consulting deren Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2 · Vertragsgegenstand und Leistungsart
2.1 Umfang, Inhalte, Laufzeiten, Nutzerzahl, Vergütung und ggf. Termine ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung, Checkout-Angaben und/oder Auftragsbestätigung.
2.2 Beratungen/Workshops werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht; ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich als Werk vereinbart.
3 · Vertragsschluss
3.1 Online-Checkout: Der Vertrag kommt zustande durch Abschluss des Bestellvorgangs und Annahme durch Mayer-Consulting (z.B. Bestellbestätigung, Freischaltung, Zugangsbereitstellung).
3.2 Angebot/Beauftragung: Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots (Textform genügt) oder Auftragsbestätigung durch Mayer-Consulting.
4 · E-Learning: Zugang, Laufzeit, Verfügbarkeit
4.1 Mayer-Consulting gewährt dem Kunden Zugang zu den vereinbarten digitalen Inhalten/digitalen Dienstleistungen für 12 Monate ab Freischaltung, sofern nicht anders vereinbart. Die Freischaltung erfolgt standardmäßig unmittelbar nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung im Online-Checkout.
4.2 Mayer-Consulting schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
5 · E-Learning: Nutzungsrechte / Lizenz
5.1 Der Kunde erhält an den bereitgestellten Inhalten (z.B. Videos, PDFs, Templates, Unterlagen) ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang.
5.2 Grundlizenz (Lizenznehmer + Mitarbeitende): Der im Checkout bzw. in der Preisliste ausgewiesene Preis für eine Grundlizenz berechtigt zur Nutzung durch (a) einen Lizenznehmer (insbesondere Praxisinhaber/Arzt) sowie (b) zusätzlich bis zu drei namentlich registrierte Mitarbeitende (z.B. MFA/ZFA/Assistenz) desselben Unternehmens. Insgesamt umfasst die Grundlizenz damit bis zu vier benannte Nutzer.
5.3 Benannte Nutzer sind natürliche Personen des Kunden. Jeder Nutzer muss sich mit vollständigem Namen registrieren; eine Nutzung durch geteilte Konten (Account-Sharing) ist unzulässig. Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.
5.4 Zusatznutzer gegen Nutzungsgebühr: Für jeden weiteren benannten Nutzer über den Umfang der Grundlizenz hinaus kann der Kunde eine zusätzliche Nutzung gegen gesonderte Nutzungsgebühr beantragen. Die Höhe der Nutzungsgebühr je Zusatznutzer ergibt sich aus dem Checkout bzw. der jeweils gültigen Preisliste von Mayer-Consulting. Zusatznutzer sind pro Kunde bis zu einer Obergrenze von maximal fünf zusätzlichen Nutzern zulässig; darüber hinaus ist ein individuelles Angebot erforderlich.
5.5 Gemeinschaftspraxen/mehrere Ärzte: Bei Gemeinschaftspraxen oder vergleichbaren Strukturen ist für die Lizenzierung die in der Preisliste ausgewiesene Logik maßgeblich: Die Grundlizenz wird je Arzt/Lizenznehmer berechnet (Grundlizenz pro Arzt). Je Grundlizenz sind bis zu drei namentlich registrierte Mitarbeitende im Standardumfang enthalten. Überschreitet die Praxis diese Zuordnung, sind für weitere benannte Nutzer Zusatznutzer gemäß Preisliste zu beantragen. Eine Nutzung ohne ausreichende Anzahl an Grundlizenzen und/oder Zusatznutzern ist unzulässig.
5.6 Nutzerwechsel: Wechsel benannter Nutzer (z.B. Personalwechsel) ist zulässig, sofern keine parallele Nutzung entsteht. Der Kunde beantragt den Wechsel in Textform; Mayer-Consulting kann hierfür eine administrative Umsetzung (Deaktivierung/Neuregistrierung) vorsehen.
5.7 MVZ und vergleichbare Organisationsformen: Für MVZ oder vergleichbare Organisationsformen bzw. Nutzungsszenarien mit erhöhtem Nutzer-, Standort- oder Mandantenumfang erstellt Mayer-Consulting ein gesondertes Angebot. Standardlizenzen und Zusatznutzerregelungen gelten hierfür nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.8 Untersagt sind insbesondere: Weitergabe an Dritte (auch konzernfremd), öffentliches Zugänglichmachen, Verkauf/Vermietung, systematische Vervielfältigung über das Erforderliche hinaus sowie Entfernen von Schutzvermerken. Bei erheblichem Lizenzverstoß darf Mayer-Consulting nach vorheriger angemessener Fristsetzung Zugänge sperren.
5.9 Preisbezug und Aktionen: Die jeweils gültigen Preise (Grundlizenz, Zusatznutzer, ggf. Pakete) ergeben sich aus dem Checkout bzw. der jeweils veröffentlichten Preisliste von Mayer-Consulting. Mayer-Consulting kann zeitlich befristete Rabattaktionen oder Sonderkonditionen anbieten; Art, Umfang, Laufzeit und etwaige Kombinierbarkeit werden im Checkout/Angebot ausgewiesen. Ein Anspruch auf die Gewährung oder Fortführung von Rabatten besteht nicht.
6 · Beratung / Workshops: Mitwirkung, Termine, Leistungsdurchführung
6.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Entscheidungen und – soweit erforderlich – Zugänge bereit. Verzögerungen/Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung kann Mayer-Consulting nach vereinbartem Aufwand abrechnen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.
6.2 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.3 Mayer-Consulting darf sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer bedienen.
7 · Vergütung und Zahlung
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus Checkout/Angebot/Vertrag und versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (falls anwendbar).
7.2 Online-Käufe (Checkout): Die Zahlung erfolgt ausschließlich über das im Checkout angebotene Online-Zahlungssystem. Die Freischaltung/Bereitstellung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung.
7.3 Nicht-Online-Beauftragungen (z.B. Beratung/Workshops per Angebot): Zahlungsmodalitäten werden im Angebot/Vertrag geregelt.
7.4 Gerät der Kunde in Verzug (z.B. Rücklastschrift/Chargeback ohne berechtigten Grund), kann Mayer-Consulting die gesetzlichen Verzugszinsen im B2B-Verkehr sowie Ersatz des Verzugsschadens im gesetzlichen Rahmen verlangen.
8 · Inhalte nach bestem Wissen / Fehlerhinweis / KI-Hinweis
8.1 Inhalte der Kurse/Unterlagen sowie Beratungshinweise werden nach bestem Wissen erstellt. Trotz Sorgfalt können Fehler, Unschärfen oder Unvollständigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
8.2 Versehentliche, nachweislich unrichtige Aussagen führen nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags oder der Leistung und begründen keine Regress- oder Schadenersatzansprüche über die Regelungen dieser AGB (insb. Ziffer 11 Haftung) hinaus.
8.3 KI-Hinweis: Soweit KI-gestützte Ergebnisse, Beispiele, Prompt-Vorlagen oder Automationsvorschläge bereitgestellt werden, gilt: KI-Ergebnisse sind Hilfsmittel; der Kunde bleibt für Prüfung und Anwendung verantwortlich; keine Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung.
9 · Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10 · Datenschutz
Soweit Mayer-Consulting personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Mayer-Consulting.
11 · Haftung
11.1 Mayer-Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mayer-Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für reine Vermögensschäden aus inhaltlichen Unschärfen/Fehlern, sofern keine Kardinalpflicht verletzt ist.
11.4 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
11.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
12 · Laufzeit, Kündigung
12.1 E-Learning: Laufzeit 12 Monate ab Freischaltung, sofern nicht anders vereinbart; keine automatische Verlängerung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
12.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13 · Sperrung bei Missbrauch
Mayer-Consulting darf Zugänge bei erheblichem Missbrauch, Lizenzverstoß oder Zahlungsverzug (insb. unberechtigter Chargeback) nach vorheriger angemessener Fristsetzung sperren, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
14 · Abtretung
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Mayer-Consulting bedarf der Zustimmung von Mayer-Consulting in Textform, soweit nicht gesetzlich zwingend.
15 · Referenzen / Nutzung von Logos
15.1 Mayer-Consulting darf den Kunden (Name/Logo) als Referenz nur nennen, wenn der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat.
15.2 Details (Umfang, Dauer, Widerruf) können in einer separaten Referenz-/Testimonial-Vereinbarung geregelt werden.
16 · Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
16.1 Ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus der vereinbarten Laufzeit.
16.2 Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17 · Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – der Sitz von Mayer-Consulting.
17.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.