Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B · E-Learning / Beratung / Workshops / Webinare · Version 1.0 · Stand: 15.08.2026Mayer-Consulting, Kollwitzstr. 76, 10435 Berlin, Deutschland · USt-IdNr.: DE 348046004
Kontakt: info@mayerconsulting.eu
1 · Geltungsbereich und Unternehmerkunden
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mayer-Consulting und Kunden über (a) E-Learning, digitale Inhalte und/oder Plattformzugänge sowie (b) Beratungsleistungen, Workshops und Webinare (zusammen „Leistungen").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde").
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mayer-Consulting ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2 · Vertragsgegenstand und Leistungsart
2.1 Art und Umfang der Leistungen, Laufzeiten, Nutzerzahl, Vergütung und gegebenenfalls Termine ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Checkout, einem individuellen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung.
2.2 E-Learning-Leistungen umfassen die Bereitstellung der vereinbarten digitalen Lerninhalte und ergänzenden Lern- und Arbeitsmaterialien über die vorgesehene Lernplattform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Mayer-Consulting keine technische Implementierung von KI-Systemen oder sonstigen IT-Lösungen beim Kunden.
2.3 Beratungen, Workshops und Webinare werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3 · Vertragsschluss
3.1 Online-Checkout: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang abschließt und Mayer-Consulting die Bestellung annimmt, insbesondere durch Bestellbestätigung, Freischaltung oder Bereitstellung des Zugangs.
3.2 Individuelles Angebot: Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung von Mayer-Consulting zustande. Textform genügt, soweit keine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
4 · E-Learning: Zugang, Laufzeit und Verfügbarkeit
4.1 Mayer-Consulting gewährt dem Kunden Zugang zu den vereinbarten digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen für zwölf Monate ab Freischaltung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Bei Online-Käufen erfolgt die Freischaltung grundsätzlich nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung. Technisch oder organisatorisch bedingte kurze Verzögerungen bei der Einrichtung personenbezogener Nutzerzugänge bleiben vorbehalten.
4.3 Mayer-Consulting schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Lernplattform. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, notwendige technische Maßnahmen sowie Störungen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Mayer-Consulting können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
5 · E-Learning: Nutzungsrechte und Lizenzmodell
5.1 Der Kunde erhält an den bereitgestellten digitalen Lerninhalten und Lern- und Arbeitsmaterialien ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Praxis- und Nutzerumfang. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung von Mayer-Consulting.
5.2 Praxislizenz: Die Praxislizenz umfasst eine Ärztin oder einen Arzt sowie bis zu zwei Mitarbeitende derselben Praxis. Jede teilnehmende Person erhält einen eigenen, namentlich registrierten Nutzerzugang.
5.3 Zusätzliche Arztlizenz: Für jede weitere angestellte oder niedergelassene Ärztin bzw. jeden weiteren angestellten oder niedergelassenen Arzt derselben Praxis ist eine zusätzliche Arztlizenz vorgesehen. Diese umfasst die weitere ärztliche Person sowie bis zu zwei weitere Mitarbeitende. Eine zusätzliche Arztlizenz kann nur zusammen mit einer Praxislizenz oder als Erweiterung einer bereits bestehenden Praxislizenz erworben werden.
5.4 Zusätzliche Mitarbeitende: Über die in einer Praxis- oder zusätzlichen Arztlizenz enthaltenen Mitarbeitenden hinaus können weitere Mitarbeitende im jeweils angebotenen Einzel- oder Paketumfang hinzugebucht werden. Zusätzliche Mitarbeitendenlizenzen sind keine eigenständigen Einstiegsprodukte. Ärztinnen und Ärzte gelten im Sinne dieses Lizenzmodells nicht als Mitarbeitende.
5.5 Gemeinschaftspraxen und vergleichbare Praxisstrukturen: Die Praxislizenz bildet die erste Ärztin bzw. den ersten Arzt einschließlich bis zu zwei Mitarbeitenden ab. Weitere Ärztinnen und Ärzte derselben Praxis werden über zusätzliche Arztlizenzen nach Ziffer 5.3 lizenziert.
5.6 MVZ und Praxisverbünde: Für Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde und vergleichbare Organisationsformen erfolgt keine standardisierte Preis- oder Lizenzstaffel. Lizenzumfang und Vergütung werden aufgrund des jeweiligen Bedarfs, insbesondere unter Berücksichtigung von Organisationsstruktur, Standorten sowie ärztlichen und nichtärztlichen Teilnehmenden, in einem gesonderten individuellen Angebot vereinbart.
5.7 Personenbezogene Zugänge: Nutzerzugänge sind personenbezogen. Die Weitergabe von Zugangsdaten, die gemeinsame Nutzung eines Nutzerkontos oder sonstiges Account-Sharing ist unzulässig. Der Kunde stellt sicher, dass nur die jeweils registrierten und berechtigten Personen Zugriff erhalten.
5.8 Personalwechsel: Bei einem tatsächlichen Personalwechsel innerhalb der lizenznehmenden Organisation kann ein Wechsel der registrierten Person nach Mitteilung an Mayer-Consulting erfolgen. Der bisherige Zugang wird deaktiviert und für die nachfolgende Person ein neuer personenbezogener Zugang eingerichtet. Eine parallele Nutzung durch die bisherige und die nachfolgende Person ist nicht zulässig.
5.9 Untersagt sind insbesondere die Weitergabe der Inhalte an nicht lizenzierte Dritte, öffentliches Zugänglichmachen, Verkauf oder Vermietung, systematische Vervielfältigung außerhalb des vertraglich erforderlichen Umfangs sowie das Entfernen von Schutz- oder Urheberrechtsvermerken.
5.10 Preise und Sonderkonditionen: Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss im Checkout, in der Preisliste oder im individuellen Angebot ausgewiesene Preis. Mayer-Consulting kann Einführungs-, Aktions- oder sonstige Sonderpreise und Sonderkonditionen anbieten. Ein Anspruch auf Gewährung oder Fortführung einer solchen Kondition besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.11 Soweit für einzelne Lizenzen Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate vorgesehen sind, werden diese für ordnungsgemäß registrierte teilnehmende Personen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der dort genannten Abschlussvoraussetzungen bereitgestellt.
6 · Beratung, Workshops und Webinare
6.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Entscheidungen und – soweit erforderlich – Zugänge bereit.
6.2 Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch eine vom Kunden zu vertretende fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können nach dem vereinbarten Aufwand abgerechnet werden.
6.3 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.4 Mayer-Consulting darf sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer bedienen.
7 · Vergütung und Zahlung
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Checkout, der jeweils maßgeblichen Preisdarstellung, dem Angebot oder dem Vertrag und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.2 Online-Käufe: Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden. Die Freischaltung bzw. Bereitstellung der Leistung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung.
7.3 Für Leistungen, die außerhalb des Online-Checkouts beauftragt werden, insbesondere individuelle Beratungs-, Workshop-, MVZ- oder Praxisverbundangebote, ergeben sich Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
7.4 Gerät der Kunde mit einer Entgeltforderung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden.
8 · Fachliche Inhalte, KI-Hinweis und Verantwortungsabgrenzung
8.1 Die Inhalte von Kursen, Lern- und Arbeitsmaterialien sowie Beratungsleistungen werden mit fachlicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Gleichwohl können Fehler, Unschärfen oder Unvollständigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
8.2 Die Leistungen dienen der Wissensvermittlung, Methodik, strukturierten Bewertung und Vorbereitung von Maßnahmen. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung dar.
8.3 Soweit KI-gestützte Ergebnisse, Beispiele, Prompt-Vorlagen, Automationsvorschläge oder vergleichbare Inhalte bereitgestellt werden, dienen diese als Hilfsmittel. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung, Auswahl, Umsetzung und Anwendung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.
8.4 Beispiele und Anwendungsfälle im E-Learning sind keine individuelle technische Implementierungsleistung und keine Zusicherung, dass ein bestimmter Anwendungsfall in der konkreten IT-, Praxis- oder Organisationsumgebung des Kunden ohne weitere fachliche oder technische Prüfung umgesetzt werden kann.
9 · Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
10 · Datenschutz
10.1 Mayer-Consulting verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
10.2 Soweit Mayer-Consulting im Rahmen einer gesondert vereinbarten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11 · Haftung
11.1 Mayer-Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mayer-Consulting auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von Mayer-Consulting bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Mayer-Consulting.
12 · Laufzeit und Beendigung
12.1 E-Learning-Lizenzen haben eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Freischaltung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.2 Ein ordentliches Kündigungsrecht während einer vereinbarten festen Laufzeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
12.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung besteht, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Abmahnung oder Fristsetzung.
13 · Sperrung von Nutzerzugängen
13.1 Mayer-Consulting kann einen oder mehrere Nutzerzugänge bei erheblichem Missbrauch, wesentlichem Lizenzverstoß oder erheblichem Zahlungsverzug nach vorheriger angemessener Aufforderung zur Abhilfe bzw. Fristsetzung vorübergehend sperren, soweit eine vorherige Aufforderung nach den Umständen nicht entbehrlich ist.
13.2 Die Sperrung ist auf den zur Sicherung der berechtigten Interessen von Mayer-Consulting erforderlichen Umfang und Zeitraum zu beschränken. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14 · Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Mayer-Consulting bedarf der Zustimmung von Mayer-Consulting in Textform, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich zulässig verlangt werden kann.
15 · Referenzen und Nutzung von Namen oder Logos
15.1 Mayer-Consulting darf den Kunden, dessen Namen, Kennzeichen oder Logo nur dann als Referenz verwenden, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
15.2 Umfang, Dauer und gegebenenfalls Widerrufsmöglichkeiten können in einer gesonderten Referenz- oder Testimonial-Vereinbarung geregelt werden.
16 · Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Mayer-Consulting.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.